Damit der Stimmzettel gültig ist: für den Gemeinderat

Für den Gemeinderat Straubenhardt:

Insgesamt werden 18 Gemeinderäte gewählt. Deshalb haben Sie 18 Stimmen.

Da die unechte Teilortswahl abgeschafft ist, gibt es keine Aufteilung von Stimmen mehr auf die einzelnen Ortsteile.

Sie können so viele Stimmen verteilen, wie Sitze (18) zu vergeben sind. Egal, wo die Bewerberinnen und Bewerber wohnen.

Sie können pro Kandidat/Kandidatin bis zu drei Stimmen (1, 2 oder 3) vergeben. Bewerber/Bewerberinnen, der/die eine Stimme erhalten soll, wird mit einem Kreuz oder mit einer „1“ gekennzeichnet. Bewerber/Bewerberinnen, die zwei oder drei Stimmen erhalten sollen, werden mit einer „2“ oder „3“ gekennzeichnet (kumulieren).

Es gilt die sogenannte positive Kennzeichnungspflicht. Das bedeutet, dass ein Bewerber ausdrücklich als gewählt gekennzeichnet werden muss – ein Ausstreichen der Namen anderer Bewerber reicht nicht aus!

Wenn Sie auch nur einen Kandidaten mit einem Kreuz oder einer Zahl kennzeichnen, dann müssen Sie so viele Kandidaten ankreuzen, bis Sie 18 Stimmen vergeben haben (positive Kennzeichnungspflicht), sonst verschenken Sie Stimmen.

Wenn Sie nur den amtlichen Stimmzettel der CDU unverändert in die Wahlurne werfen, bleiben alle 18 Stimmen bei der CDU. Jeder Bewerberin/jeder Bewerber erhält dann jeweils eine Stimme.

Sie können auch den Namen eines Bewerbers/einer Bewerberin von einer anderen Liste auf die Liste der CDU übertragen und mit 1, 2 oder 3 Stimmen kennzeichnen - und umgekehrt (panaschieren).

In allen Fällen muss darauf geachtet werden, dass höchstens 18 Stimmen abgegeben werden. Werden mehr als 18 Stimmen vergeben, ist der gesamte Stimmzettel ungültig.